- konterbanden
- ∙kọn|ter|ban|den <Adj.> [zu ↑Konterbande (2)]: (von Waren) auf verbotenem Wege ein-, ausgeführt: <subst.:> öffnet die Coffers. Ihr habt doch nichts Kontrebandes geladen? (Goethe, Xenien 3); Ü Der Graf war richtig dort, wie Ihr sagtet, und bezahlte mit Schwarz und Weiß (= mit dem schriftlichen Verrat eines Geheimnisses) das Wegegeld zu einem -en (verbotenen u. deshalb heimlich betretenen) Himmelreich (= einem Liebesvergnügen; Schiller, Fiesco II, 4).
Universal-Lexikon. 2012.